Arschloch des Jahres
F) Wir würden,
wenn wir dürften, noch einen ganz anderen Preis vergeben.
Allerdings
darf man das nicht mal in einem Kabaräh. Nicht mal diesem Typ.
G) wir gratulieren ihm ausdrücklich nicht
zu seinem Sieg beim obersten bayerischen Datenschützer wegen der kriminellen,
rücksichtslosen Datensammelwut unserer Kinderfestsammler.
F) Gehen die mit offen einsehbaren Listen
von Haustür zu Haustür auf die Spendenjagt.
G) Seine wohl
stichhaltigen Argumente waren:
Muss denn mein Nachbar wissen,
wie viel ich gespendet habe?
Und noch gravierender:
Dass der Mitbürger drei Häuser
weiter erfährt, wer in Hausnummer xy wohnt, stört mich.
F) Das stört ihn. In unserer Kleinstadt.
Nicht, dass mein Nachbar noch erfährt, wie mein Klingelschild heißt.
G) Also, wenn wir dürften, wie wir wollten,
dann würden wir – Konjunktiv hin oder her – dann täten wir – Würde hin oder her
– Andreas von Hollen zum Arschloch des Jahres küren.
F) Genau, aber aus besagten Gründen tun wir
das eben nicht. Also streichen sie diese Nummer aus ihrem Gedächtnis, mein
Damen und Herren. Dieses Gespräch hat nie statt gefunden.